Die Gemeindeversammlungen finden im Saal des Gemeindehauses statt. Vorgeschrieben sind zwei ordentliche Versammlungen jährlich für die Einwohnergemeinde sowie zwei für die Ortsbürgergemeinde.
Die Versammlungen werden vom Gemeinderat durchgeführt, Protokollführung erfolgt durch die Gemeindeschreiberin. Die Einladungen werden 14 Tage vor der Versammlung jeder stimmberechtigen Person zugestellt. Gleichzeitig erfolgt die Aktenauflage auf der Gemeindekanzlei, welche den stimmberechtigten Personen zur Einsicht offen stehen.
Im Frühsommer beschliesst der Souverän an der Versammlung über die Rechnung des Vorjahres ("Rechnungsgemeinde"), im Winter beschliesst er das Budget des kommenden Jahres ("Budgetgemeinde"). Obligatorische Traktanden sind zudem: "Protokoll der letzten Versammlung" und "Verschiedenes". Weitere Traktanden werden aus aktuellem Anlass aufgenommen.