Kein Feuer machen - Waldbrandgefahr!
Das Verbot gilt auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen, auch bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.
Beim Umgang mit Raucherwaren und Zündhölzern ist äusserste Vorsicht geboten. Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder an Waldrändern weggeworfen werden.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft.
Der Gemeinderat