Die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 werden den Hundehaltern Anfang Mai zugestellt. Die Hundetaxe beläuft sich auf CHF 120.-. Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Aktuelles
Während der öffentlichen Auflage vom 24. April bis 23. Mai 2025 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: Einwohnergemeinde Olsberg, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Stierli & Ruggli, Ingenieure & Raumplaner AG, Pascal Graf, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen; Bauobjekt: Instandstellung Ländlistrasse mit Ersatz Wasserleitung; Lage: Ländlistrasse, Parzelle Nr. 84
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Projektbeschreibung:
Das von der Bau- und Umweltschutzdirektion am 20.02.2025 beschlossene Bauprojekt für die Erneuerung der Olsbergerstrasse, Abschnitt „im Ländli“, Axe 2003, BP 18/130, BP 21/000 in den Gemeinden Arisdorf und Olsberg, wird gemäss § 13 des Raumplanungs- und Baugesetzes und § 40 des Gesetzes über die Enteignung während 30 Tagen, vom 24. April bis 23. Mai 2025 in den Gemeindeverwaltungen Arisdorf und Olsberg öffentlich aufgelegt und kann dort während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Es wird darauf verwiesen, dass das Planauflageverfahren des Kantons Basel-Landschaft zur Anwendung kommt.
Rechtsmittel/Einsichtnahme:
Einsprachen zu diesem Bauprojekt sind bis spätestens 23. Mai 2025 schriftlich und begründet der Bau- und Umweltschutzdirektion, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal einzureichen.
Kontaktstelle:
Kanton Basel-Landschaft / Tiefbauamt
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
Frist:
Ablauf der Frist: 23.05.2025
Während der öffentlichen Auflage vom 17. April bis 16. Mai 2025 kann auf der Kanzlei resp.untenstehend folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: S. Müller & R. Hürlimann, Breitacher 1, 4305 Olsberg; Projektverfasser: eco energie ag plus ag, Christian Suter, 5042 Hirschthal; Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch innenaufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Lage: Breitacher 1, Parzelle Nr. 279
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Stimmberechtigte laut Stimmregister 257
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 80
Stimmbeteiligung: 31 %
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Mai 2025
Traktandum 1 ist abschliessend genehmigt.
Traktandum 2 unterliegt dem fakultativen Referendum.
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
28. November 2024 / Genehmigung 68 Ja-Stimmen
2. Kauf der Liegenschaft Am Rai 16 – Kreditbegehren über
CHF 2‘070‘000 / Genehmigung 48 Ja-Stimmen / 31 Nein-Stimmen
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2021 – 2025 haben die beiden Gemeinderätinnen Elisabeth Schneider und Denise Lanicca ihre Demission bekannt gegeben. Interessierte, am Amt des Gemeinderates/der Gemeinderätin, melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Der Gemeinderat
Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 kann entweder direkt auf www.ag.ch/fristerstreckung oder via den Online Schalter/Steuern beantragt werden.
Die Gemeinden Olsberg und Magden legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden-Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht den Gemeinden frei, Ressourcen zu bündeln sowie Vereinbarungen über die gemeinsame Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben zu treffen. So haben die Gemeinderäte Magden und Olsberg vereinbart, ein gemeinsames Steueramt zu führen, um das Synergiepotenzial in den Bereichen Personal und Infrastruktur optimal zu nutzen. Entsprechend ist die Kooperation auch als Massnahme gegen den akuten Fachkräftemangel zu verstehen.
Der Gemeinderat Magden ist für die Organisation, den sachgemässen und kundengerechten Betrieb des Steueramtes Magden-Olsberg sowie die Anstellung, Besoldung und Aus- / Weiterbildung des Personals zuständig. Das Steueramt Magden-Olsberg bereitet die Veranlagungen beider Gemeinden vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde beider Gemeinden, die Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Weiterhin werden die Einwohnergemeinden Magden und Olsberg, zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer ihrer Gemeinden, eine eigene Steuerkommission wählen.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Roland Jolidon, Räbmatt 14, 4305 Olsberg; Projektverfasser: KM Top Gardening, 4313 Möhlin; Bauobjekt: Verbundsteinplatz mit Einzelgarage und Stützmauer; Ortslage: Mätteli, Olsberg; Parzelle 251
Der Gemeinderat
Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Olsberg. vernetzt…..Immer wieder passieren unvorhergesehene, kleinere oder notbedingte Ereignisse, in denen vorwiegend Seniorinnen und Senioren umgehend auf eine Hilfeleistung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, eine WhatsApp-Gruppe für Spontanhilfe einzurichten. Sie können damit nachbarschaftlich auf kurzem Weg spontan einmalige kleine Hilfe anfordern oder leisten. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage.
Seniorenkontaktstelle Ruth Niklaus
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 9. Februar 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten