- Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
- Aufhebung Erschliessungsplan «Etzmatt»
Im Sinne der Mitwirkung durch die Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG werden die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie zur Aufhebung des Erschliessungsplans «Etzmatt» vom 24. Januar 2025 bis 25. März 2025 öffentlich aufgelegt.
Innert dieser Frist können die Planungsakten auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten und in den untenstehenden Beilagen eingesehen werden.
Im Mitwirkungsverfahren sind alle eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen. Einwendungen im Sinne des Rechtsschutzverfahrens können erst im Rahmen der später folgenden öffentlichen Auflage zum Einwendungsverfahren vorgebracht werden. Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan fricktal.info sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Informationsveranstaltung:
Um sich einen Überblick über die Inhalte der Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland zu verschaffen, lädt der Gemeinderat zu einem öffentlichen Informationsanlass am Dienstag, 4. Februar 2025, um 18.30 Uhr, im Gemeindesaal ein. Im Anschluss werden der Gemeinderat und die Planer für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.
Auskunftserteilung:
Für die Beantwortung von allfälligen weiteren Fragen bietet der Gemeinderat die Möglichkeit einer Auskunftserteilung an. Am Dienstag, 4. März 2025, von 16.30 - 19.00 Uhr, stehen Vertreter seitens Gemeinde sowie die Planer für Fragen und Auskünfte auf der Gemeindeverwaltung Olsberg zur Verfügung. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung (inkl. Kurzbeschrieb des zu besprechenden Themas) bis spätestens am Freitag, 28. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung obligatorisch
(061 841 13 63 / christine.leuenberger@olsberg.ch).
Der Gemeinderat