Am Mittwoch, 17. Juli 2024 von 14.00 – 16.00 Uhr findet das Kaffi 50+ im Gemeindesaal Olsberg statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Ruth Niklaus von der Seniorenkontaktstelle freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher.
Aktuelles
Während der öffentlichen Auflage vom 4. Juli bis 2. August 2024 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr & Projektverfasser: Beat Schnidrig, Etzmatt 18, 4305 Olsberg; Bauobjekt: Schwedenofen mit Kaminrohr; Lage: Etzmatt 18, Parzelle Nr. 97
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Neu subventioniert die Gemeinde allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente des Schwimmbads Magden. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Magden. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten.
Die Gemeindekanzlei
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei
Die Schalteröffnung entfällt vom 18. Juli – 2. August 2024. Ab Dienstag, 6. August 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeammann Karl Bürgi, Tel. 079 223 89 12.
Pikettnummer bei Todesfällen: An allen arbeitsfreien Tagen ist das Bestattungsunternehmen Bernhard Sutter Bestattungen unter
Tel. 079 302 57 58 erreichbar. Es steht den Angehörigen jedoch frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen erholsame Sommertage!
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden und § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.
Kurzprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
30. November 2023 / abschliessende Genehmigung: 12 Ja
Verwaltungsrechnung 2023 / abschliessende Genehmigung 10 Ja
Einbürgerungsaktion – Richtlinien / abschliessende Genehmigung 12 Ja
Stimmbeteiligung: 37.5 %
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Für die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
30. November 2023 / Genehmigung 33 Ja
Verwaltungsrechnung 2023 / Genehmigung 26 Ja
Spielplatz in Olsberg – Kreditabrechnung über CHF 72‘963.65 /
Genehmigung 31 Ja
Generelle Entwässerungsplanung GEP 2. Generation -
Kreditbegeherne über CHF 210'000 / Genehmigung 28 Ja
Violenbach Erneuerung Bachdurchlass -
Kreditbegehren über CHF 185‘000 / Genehmigung 30 Ja
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt.
Stimmbeteiligung: 13 %
Ablauf der Referendumsfrist: 26. Juli 2024
Bauherrschaft: Lukas Ott, Raiweg 2, 4305 Olsberg; Bauobjekt: aussen aufgestellte Wärmepumpe; Ortslage: Raiweg, Olsberg; Parzelle 21
Während der öffentlichen Auflage vom 13. Juni bis 12. Juli 2024 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: Marco Haumüller, 4305 Olsberg; Projektverfasser: PM Mangold Holzbau AG, 4466 Ormalingen; Bauobjekt: Umbau EFH in MFH; Lage: Mitteldorf 10a, Parzelle Nr. 81
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft & Projektverfasser: Martin Raab, Obere Vorstadt 1, 4305 Olsberg; Bauobjekt: aussen aufgestellte Wärmepumpe; Ortslage: Obere Vorstadt, Olsberg; Parzelle 287
Bald beginnen die Sommerferien. Falls Sie für Ihre Reisen einen Pass oder eine Identitätskarte benötigen, überprüfen Sie bitte rechtzeitig deren Gültigkeit! Alle weiteren Informationen zur Erstellung der Dokumente finden Sie im Online-Schalter.
Die Gemeindekanzlei
Das Schwimmbad Kaiseraugst ist seit dem 4. Mai 2024 geöffnet. Die Gemeinde subventioniert allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Kaiseraugst. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten.
Die Gemeindekanzlei
Am Dienstag, 4. Juni 2024 wird die Firma W. Graf Tiefbau AG aus Buus mit den Bauarbeiten der Sanierung Mätteli beginnen. Das Projekt umfasst die Erstellung des Mätteli und den Ersatz der Wasserleitung. Die Elektragenossenschaft und die Antennengenossenschaft planen zudem im Projektperimeter ihr Versorgungsnetz zu erweitern und zu modernisieren. Die Bauarbeiten dauern je nach Witterung voraussichtlich bis Ende September.
Der betroffene Bereich ist während der Bauausführung ab dem Dienstag, 4 Juni 2024 für den Verkehr komplett gesperrt. Die Zufahrt für die Direktanstösser und Lieferanten ist weitgehend gewährleistet. Es wird auf die örtliche Signalisierung verwiesen.
Die Bauunternehmung und die Bauleitung sind bestrebt, die notwendigen Bauarbeiten mit grosser Rücksichtsnahme auf die Anwohner auszuführen. Die betroffenen Anwohner werden über Einschränkungen jeweils informiert (Baustellensignalisation, Brief oder mündlich).
Wir bitten um Kenntnisnahme und Verständnis für die kommenden Bauarbeiten.
Gemeinderat Olsberg
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich Peter Reuter resp. die Gemeindekanzlei, Tel 061 841 13 63, informieren. Peter Reuter wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Die Gemeindekanzlei
Wir bitten alle Besitzer von Swimmingpools (auch von grösseren, mobilen Pools) sich unbedingt vor der Befüllung des Pools mit unserem Brunnenmeister, Felix Bürgi (Tel. 061 841 27 92) in Verbindung zu setzen, damit die Wasserentnahme koordiniert werden kann.
Die Gemeindekanzlei
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Der Gemeinderat
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Die Einwohnergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
Donnerstag, 20. Juni 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Die Ortsbürgergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
Montag, 24. Juni 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Der Sommerapéro inkl. der Begrüssung der Neuzuzüger findet am Freitag, 23. August 2024 statt.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.
Stimmberechtigte laut Stimmregister 258
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 46
Stimmbeteiligung: 18 %
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2023
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 / Genehmigung
38 Ja-Stimmen
2. Budget 2024 mit Steuerbezug 92 % / Genehmigung
42 Ja-Stimmen
3. Sanierung öffentliche Abwasserleitungen – Kreditbegehren über CHF 225‘000 / Genehmigung
41 Ja-Stimmen
4. Renaturierung Violenbach – Vorstudie und Vorprojekt – Kreditbegehren über CHF 62‘000 Genehmigung
32 Ja-Stimmen
-> Hier gab es einen Rückweisungsantrag, der mit 5 Ja zu 35 Nein-Stimmen abgelehnt wurde
5. Instandstellung Ländlistrasse und Ersatz Wasserleitung – Kreditbegehren über CHF 400‘000 / Genehmigung
38 Ja-Stimmen
6. Sanierung Quellwasserfassung Talquelle – Kreditabrechnung über CHF 153‘527.13 / Genehmigung
39 Ja-Stimmen
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt.
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten
Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge. Die Beherbung wird entschädigt.
Detaillierte Auskunft gibt sehr gerne die Gemeindekanzlei 061 841 13 63.