Während der öffentlichen Auflage vom 2. - 31. Mai 2024 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr: Lukas Ott, Raiweg 2, 4305 Olsberg; Projektverfasser: OffiTec Kältetechnik GmbH, Regentstrasse 15, 4107 Ettingen; Bauobjekt: Luft-Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung); Lage: Raiweg 2, Parzelle Nr. 21
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Aktuelles
Wir bitten alle Besitzer von Swimmingpools (auch von grösseren, mobilen Pools) sich unbedingt vor der Befüllung des Pools mit unserem Brunnenmeister, Felix Bürgi (Tel. 061 841 27 92) in Verbindung zu setzen, damit die Wasserentnahme koordiniert werden kann.
Die Gemeindekanzlei
An Auffahrt, 9. Mai 2024 findet der Banntag statt. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr auf dem Dorfplatz. Eine Einladung inkl. Bons für die Verpflegung wurden an alle Haushalte verteilt. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Der Feuerwehrverein Olsberg, die Ortsbürgerkommission und der Gemeinderat freuen sich über Ihr Kommen.
Die Rechnungen für die Hundetaxe 2024 werden den Hundehaltern Anfang Mai zugestellt. Die Hundetaxe beläuft sich auf CHF 120.-. Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Mittwoch, 1. Mai geschlossen. Die Schalteröffnung von 7.30 – 9.00 Uhr entfällt. Danke für die Kenntnisnahme!
Die Gemeindeverwaltung
Während der öffentlichen Auflage vom 18. April bis 17. Mai 2024 kann auf der Kanzlei folgendes Baugesuch eingesehen werden:
Bauherr & Projektverfasser: Martin Raab, Obere Vorstadt 1, 4305 Olsberg; Bauobjekt: Einbau Luft/Wasser-Wärmepumpe (aussen aufgestellt); Lage: Obere Vorstadt 1, Parzelle Nr. 287
Einwendungen gegen das oben erwähnte Bauvorhaben sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist an den Gemeinderat einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einsprecher anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einsprecher diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einsprache, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Fristen können nicht verlängert werden.
Der Gemeinderat
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Der Gemeinderat
Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die Steuerperiode 2023 kann via untenstehendem link beantragt werden.
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Die Einwohnergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
Donnerstag, 20. Juni 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Die Ortsbürgergemeindeversammlungen 2024 finden statt am:
Montag, 24. Juni 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Der Sommerapéro inkl. der Begrüssung der Neuzuzüger findet am Freitag, 23. August 2024 statt.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.
Stimmberechtigte laut Stimmregister 258
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 46
Stimmbeteiligung: 18 %
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2023
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 22. Juni 2023 / Genehmigung
38 Ja-Stimmen
2. Budget 2024 mit Steuerbezug 92 % / Genehmigung
42 Ja-Stimmen
3. Sanierung öffentliche Abwasserleitungen – Kreditbegehren über CHF 225‘000 / Genehmigung
41 Ja-Stimmen
4. Renaturierung Violenbach – Vorstudie und Vorprojekt – Kreditbegehren über CHF 62‘000 Genehmigung
32 Ja-Stimmen
-> Hier gab es einen Rückweisungsantrag, der mit 5 Ja zu 35 Nein-Stimmen abgelehnt wurde
5. Instandstellung Ländlistrasse und Ersatz Wasserleitung – Kreditbegehren über CHF 400‘000 / Genehmigung
38 Ja-Stimmen
6. Sanierung Quellwasserfassung Talquelle – Kreditabrechnung über CHF 153‘527.13 / Genehmigung
39 Ja-Stimmen
Sämtliche Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt.
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten
Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge. Die Beherbung wird entschädigt.
Detaillierte Auskunft gibt sehr gerne die Gemeindekanzlei 061 841 13 63.