Die Frist ist am 25. Juli 2025 abgelaufen, es wurde kein Referendum ergriffen. Somit sind alle Entscheide in Rechtskraft erwachsen.
Aktuelles
Die aktuelle Gefahrenlage für den Kanton Aargau wurde auf Stufe 2 – mässige Gefahr - gesenkt. Das absolute Feuerverbot wird deshalb aufgehoben. Regional kann es trotzdem sehr trocken sein; sorgsamer Umgang mit Feuer ist unbedingt notwendig. Es dürfen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer in Wäldern oder Waldrändern weggeworfen werden.
Feuerwerk darf gemäss Polizeireglement nur am 31.7. und 1.8. abgebrannt werden, auch hier ist unbedingt Vorsicht walten zu lassen.
Am Freitag, 22. August findet ab 19.00 Uhr der Sommerapéro statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen; zusätzlich freuen wir uns die Neuzuzüger zu begrüssen. Eine Einladung wird an alle Haushaltungen verteilt.
Der Gemeinderat
Auf das Ende der laufenden Amtsperiode 2022 – 2025 haben die beiden Gemeinderätinnen
Denise Lanicca und Elisabeth Schneider ihre Demission bekannt gegeben.
Für die neue Amtszeit liegt erfreulicherweise eine Kandidatur vor. Für den zweiten Sitz wird noch eine neue Gemeinderätin/ein neuer Gemeinderat gesucht. Interessierte melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Die Verantwortlichen der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben am Dienstag, 1. Juli 2025, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Aargauer Kantonsgebiet die Stufe 3 von 5 (erhebliche Waldbrandgefahr). Alle weiteren Informationen finden Sie unter untenstehendem link und im Merkblatt.
Bitte beachten Sie ausserdem das ab 1. Juli 2025 gültige Feuerverbot der Gemeinde Olsberg. Dieses Verbot gilt auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen auch bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern im gesamten Gemeindegebiet.
Bauherrschaft: Marco Haumüller, Mitteldorf 10a, 4305 Olsberg; Projektverfasser: PM Mangold Holzbau AG, Hemmikerstrasse 55, 4466 Ormalingen; Bauobjekt: Umbau EFH in MFH; Ortslage: Mitteldorf 10a, Olsberg; Parzelle 81
Die Grundeigentümer werden aufgefordert, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden. Im Bereich von Strasseneinmündungen sind die Sichtschutzzonen zu beachten. Uebersichtliche Strassenkreuzungen und – einmündungen erhöhen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Landwirte werden gebeten, entlang von Flurwegen die Hecken und Bäume zurückzuschneiden. Vielen Dank!
Die Gemeindekanzlei
Ergebnis der Urnenabstimmung vom 29.06.2025 zur Vorlage Referendumsabstimmung über Zustimmung zum Kreditbegehren CHF 2‘070‘000.- für Liegenschaftskauf und Umbau am Rai 16:
68 Ja-Stimmen
89 Nein-Stimmen
Stimmbeteiligung 61.6 %
Bitte beachten Sie die Informationen zum Feuerverbot ab 1. Juli 2025 in der Beilage.
Die Schalteröffnung entfällt vom 21. Juli – 1. August 2025. Ab dem 4. August 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeammann Karl Bürgi, Tel. 079 223 89 12. Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen erholsame Sommertage!
Die Gemeindekanzlei
Bauherrschaft: Beat Schnidrig, Etzmatt 18, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauobjekt: Gartenhaus; Ortslage: Etzmatt, Olsberg; Parzelle 97
Bauherrschaft: Simeon Müller & Ronja Hürlimann, Breitacher 1, 4305 Olsberg; Projektverfasser: eco energie plus ag, Neumattstrasse 2, 5042 Hirschthal; Bauobjekt: innen aufgestellte Wärmepumpe (Ersatz Heizungsanlage); Ortslage: Breitacher, Olsberg; Parzelle 279
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2022 – 2025 haben folgende Personen Ihre Demission bekannt gegeben:
- Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle
- Kurt Meier, Kommission Natur und Landschaft
- Hermann Zanzerl, Steuerkommission
Interessierte, an einem der obengenannten Ämter melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen sowie auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen verboten.
Zur Unkrautbekämpfung kann bei Peter Reuter, Werkhof (Tel. 079 515 94 44) ein Abflammgerät ausgeliehen werden.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder wird beobachtet, dass gefüllte Abfallsäcke am Strassenrand deponiert werden. In Olsberg findet jedoch keine Abholung statt. Bitte entsorgen Sie den Kehricht in den bereitgestellten Containern bei den verschiedenen Sammelstellen im Dorf.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Die Schwimmbäder Magden und Kaiseraugst eröffnen am 17. resp. 20.05.2025 die Saison 2025.
Die Gemeinde subventioniert allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Magden resp. Kaiseraugst. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten.
Die Gemeindekanzlei
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich Peter Reuter resp. die Gemeindekanzlei, Tel 061 841 13 63, informieren. Peter Reuter wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.03.2025, Traktandum 2, Kauf der Liegenschaft Am Rai 16, Kreditbegehren über CHF 2‘070‘000.- mit 47 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 1.5.2025 auf 255. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 26. Total eingereicht worden sind 50 Unterschriften, wovon 47 gültig sind.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 werden den Hundehaltern Anfang Mai zugestellt. Die Hundetaxe beläuft sich auf CHF 120.-. Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Stimmberechtigte laut Stimmregister 257
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 80
Stimmbeteiligung: 31 %
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Mai 2025
Traktandum 1 ist abschliessend genehmigt.
Traktandum 2 unterliegt dem fakultativen Referendum.
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
28. November 2024 / Genehmigung 68 Ja-Stimmen
2. Kauf der Liegenschaft Am Rai 16 – Kreditbegehren über
CHF 2‘070‘000 / Genehmigung 48 Ja-Stimmen / 31 Nein-Stimmen
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2021 – 2025 haben die beiden Gemeinderätinnen Elisabeth Schneider und Denise Lanicca ihre Demission bekannt gegeben. Interessierte, am Amt des Gemeinderates/der Gemeinderätin, melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 kann entweder direkt auf www.ag.ch/fristerstreckung oder via den Online Schalter/Steuern beantragt werden.
Die Gemeinden Olsberg und Magden legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden-Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht den Gemeinden frei, Ressourcen zu bündeln sowie Vereinbarungen über die gemeinsame Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben zu treffen. So haben die Gemeinderäte Magden und Olsberg vereinbart, ein gemeinsames Steueramt zu führen, um das Synergiepotenzial in den Bereichen Personal und Infrastruktur optimal zu nutzen. Entsprechend ist die Kooperation auch als Massnahme gegen den akuten Fachkräftemangel zu verstehen.
Der Gemeinderat Magden ist für die Organisation, den sachgemässen und kundengerechten Betrieb des Steueramtes Magden-Olsberg sowie die Anstellung, Besoldung und Aus- / Weiterbildung des Personals zuständig. Das Steueramt Magden-Olsberg bereitet die Veranlagungen beider Gemeinden vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde beider Gemeinden, die Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Weiterhin werden die Einwohnergemeinden Magden und Olsberg, zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer ihrer Gemeinden, eine eigene Steuerkommission wählen.
Der Gemeinderat
Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 9. Februar 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten