Die Schalteröffnung entfällt vom 21. Juli – 1. August 2025. Ab dem 4. August 2025 sind wir gerne wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Gemeindeammann Karl Bürgi, Tel. 079 223 89 12. Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen erholsame Sommertage!
Die Gemeindekanzlei
Aktuelles
Bei der Kontrolle vom 11.06.2025 an der Hagachermatt wurden 100 Fahrzeuge kontrolliert, wobei bei 21 Autos eine Übertretung gemessen wurde.
Es lohnt sich, die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten - weiterhin gute Fahrt!
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden und § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht.
- Kurzprotokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
28. November 2024 / Genehmigung 17 Ja - Verwaltungsrechnung 2024 / Genehmigung 15 Ja
- Einbürgerungen:
Gysi, Beat Karl 17 Ja
Hunziker, Anita 17 Ja
Mühlegg, Simon Philippe 16 Ja
Richner, Karl Heinz 17 Ja
Rutz, Daniel 11 Ja
Lambertus, Dieter Focko und Christa Anna 15 Ja
Zanzerl, Hermann Franz und Edith Gertrud 17 Ja
Dudler, Christian und Rutz, Christine mit James 17 Ja
Eitner, Walter und Larissa mit Nikita 17 Ja
Reuter, André und Jasmin mit Lara und Loris 15 Ja
Richner, Cédric Heinz mit Darja Geraldine und Scott Eric 14 Ja
Schweizer, Michael und Sabine mit Mia Grace 12 Ja
Stimmbeteiligung: 55 %
Alle Traktanden sind abschliessend genehmigt.
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Für die dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlüsse kann für die Einreichung eines Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Gemeindekanzlei zur Prüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
1. Kurzprotokoll der a.o. Einwohnergemeindeversammlung vom 51 Ja-Stimmen
27. März 2025 / Genehmigung
2. Verwaltungsrechnung 2024 / Genehmigung 47 Ja-Stimmen
3. Revitalisierung Violenbach – Planung Bauprojekte –
Kreditbegehren über CHF 120‘000 / Genehmigung 28 Ja-Stimmen /17 Nein-Stimmen
4. Planung Hochwasserschutz Violenbach und Oberflächenabfluss –
Kreditbegehren über CHF 110‘000 / Genehmigung 44 Ja-Stimmen
Traktandum 1 ist abschliessend genehmigt. Die Traktanden 2 bis 4 unterstehen dem fakultativen Referendum und sind nicht abschliessend genehmigt.
Stimmbeteiligung: 21 %
Ablauf der Referendumsfrist: 25. Juli 2025
Der Gemeinderat verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958, Art. 104 und 105 der Verordnung über die Strassensignalisation vom 05.09.1979 sowie § 1 des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes vom 06.03.1984 und § 7 der Strassenverkehrsverordnung vom 12.11.1984 folgende Verkehrsanordnungen:
- Auf Parzelle 6 – Grundeigentümer Kanton Aargau – im Areal des Stift Olsberg wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:
3 Signaltafeln „Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder“ mit Zusatztafel „Ausgenommen Zubringerdienst und E-Bike gestattet“. - Die Regionalpolizei wird mit dem Vollzug beauftragt.
- Einer allfälligen Einsprache wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die öffentliche Auflage erfolgt vom 12. Juni bis 11. Juli 2025 auf der Gemeindekanzlei.
Rechtsmittelbelehrung:
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Der Gemeinderat
Bauherrschaft: Beat Schnidrig, Etzmatt 18, 4305 Olsberg; Projektverfasser: Bauherrschaft; Bauobjekt: Gartenhaus; Ortslage: Etzmatt, Olsberg; Parzelle 97
Bauherrschaft: Simeon Müller & Ronja Hürlimann, Breitacher 1, 4305 Olsberg; Projektverfasser: eco energie plus ag, Neumattstrasse 2, 5042 Hirschthal; Bauobjekt: innen aufgestellte Wärmepumpe (Ersatz Heizungsanlage); Ortslage: Breitacher, Olsberg; Parzelle 279
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2022 – 2025 haben folgende Personen Ihre Demission bekannt gegeben:
- Ruth Niklaus, Seniorenkontaktstelle
- Kurt Meier, Kommission Natur und Landschaft
- Hermann Zanzerl, Steuerkommission
Interessierte, an einem der obengenannten Ämter melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 29. Juni 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, der Stimmzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.olsberg.ch/politik/abstimmungen-wahlen
Die Gemeindekanzlei
Bald beginnen die Sommerferien. Falls Sie für Ihre Reisen einen Pass oder eine Identitätskarte benötigen, überprüfen Sie bitte rechtzeitig deren Gültigkeit! Alle weiteren Informationen zur Erstellung der Dokumente finden Sie hier:
Die Gemeindekanzlei
Um den Schutz des Trinkwassers und der Gewässer zu gewährleisten, ist die Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln im Bereich von Wegen und Plätzen sowie auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen verboten.
Zur Unkrautbekämpfung kann bei Peter Reuter, Werkhof (Tel. 079 515 94 44) ein Abflammgerät ausgeliehen werden.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder wird beobachtet, dass gefüllte Abfallsäcke am Strassenrand deponiert werden. In Olsberg findet jedoch keine Abholung statt. Bitte entsorgen Sie den Kehricht in den bereitgestellten Containern bei den verschiedenen Sammelstellen im Dorf.
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Am 8. Mai 2025 wurden Trinkwasserproben entnommen. Die Proben ergaben einen einwandfreien Befund. Detaillierte Ergebnisse entnehmen Sie der Beilage.
Die Gemeindekanzlei
Die Schwimmbäder Magden und Kaiseraugst eröffnen am 17. resp. 20.05.2025 die Saison 2025.
Die Gemeinde subventioniert allen Olsberger Einwohnerinnen und Einwohnern 50 % der Kosten für die Eintritts-Abonnemente. Bei der Gemeindekanzlei sind keine Abonnemente verfügbar; kaufen Sie die Abonnemente direkt im Schwimmbad Magden resp. Kaiseraugst. Die Gemeindekanzlei erststattet Ihnen unter Vorweisung der Kaufquittung die Hälfte der Kosten.
Die Gemeindekanzlei
Der Feuerbrand ist eine hochansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütezeit erfolgt die Übertragung durch Insekten, Vögel sowie den Menschen und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser den Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker, alle Cotonesterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia. Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile der oben aufgeführten Pflanzen bitte nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich Peter Reuter resp. die Gemeindekanzlei, Tel 061 841 13 63, informieren. Peter Reuter wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen ergreifen.
Die Gemeindekanzlei
Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 27.03.2025, Traktandum 2, Kauf der Liegenschaft Am Rai 16, Kreditbegehren über CHF 2‘070‘000.- mit 47 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen worden ist. Die formellen Voraussetzungen sind erfüllt. Der Gemeinderat hat das Zustandekommen festgestellt.
Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 1.5.2025 auf 255. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 26. Total eingereicht worden sind 50 Unterschriften, wovon 47 gültig sind.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Wir bitten alle Besitzer von Swimmingpools (auch von grösseren, mobilen Pools) sich unbedingt vor der Befüllung des Pools mit unserem Brunnenmeister, Felix Bürgi (Tel. 079 969 12 01) in Verbindung zu setzen, damit die Wasserentnahme koordiniert werden kann.
Die Gemeindekanzlei
Die Rechnungen für die Hundetaxe 2025 werden den Hundehaltern Anfang Mai zugestellt. Die Hundetaxe beläuft sich auf CHF 120.-. Weitere Informationen zur Hundehaltung finden Sie hier.
Die Gemeindekanzlei
Stimmberechtigte laut Stimmregister 257
Stimmpflichtige 1/5 52
Anwesende 80
Stimmbeteiligung: 31 %
Ablauf der Referendumsfrist: 2. Mai 2025
Traktandum 1 ist abschliessend genehmigt.
Traktandum 2 unterliegt dem fakultativen Referendum.
1. Kurzprotokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
28. November 2024 / Genehmigung 68 Ja-Stimmen
2. Kauf der Liegenschaft Am Rai 16 – Kreditbegehren über
CHF 2‘070‘000 / Genehmigung 48 Ja-Stimmen / 31 Nein-Stimmen
Auf das Ende der laufenden Amtszeit 2021 – 2025 haben die beiden Gemeinderätinnen Elisabeth Schneider und Denise Lanicca ihre Demission bekannt gegeben. Interessierte, am Amt des Gemeinderates/der Gemeinderätin, melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei oder direkt beim Gemeinderat.
Die Gemeindekanzlei
Während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.
Der Gemeinderat
Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.» Besten Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften.
Der Gemeinderat
Eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 kann entweder direkt auf www.ag.ch/fristerstreckung oder via den Online Schalter/Steuern beantragt werden.
Die Gemeinden Olsberg und Magden legen ihre Steuerämter per 1. Januar 2026 zusammen. Standort des Steueramtes Magden-Olsberg wird das Gemeindehaus in Magden sein. Im Kanton Aargau führt jede Einwohnergemeinde ein eigenes Gemeindesteueramt. Es steht den Gemeinden frei, Ressourcen zu bündeln sowie Vereinbarungen über die gemeinsame Erfüllung der gesetzlich verankerten Aufgaben zu treffen. So haben die Gemeinderäte Magden und Olsberg vereinbart, ein gemeinsames Steueramt zu führen, um das Synergiepotenzial in den Bereichen Personal und Infrastruktur optimal zu nutzen. Entsprechend ist die Kooperation auch als Massnahme gegen den akuten Fachkräftemangel zu verstehen.
Der Gemeinderat Magden ist für die Organisation, den sachgemässen und kundengerechten Betrieb des Steueramtes Magden-Olsberg sowie die Anstellung, Besoldung und Aus- / Weiterbildung des Personals zuständig. Das Steueramt Magden-Olsberg bereitet die Veranlagungen beider Gemeinden vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde beider Gemeinden, die Steuerregister und die notwendigen Kontrollen. Weiterhin werden die Einwohnergemeinden Magden und Olsberg, zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens-, Vermögens- und Grundstückgewinnsteuer ihrer Gemeinden, eine eigene Steuerkommission wählen.
Der Gemeinderat
Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Sie als Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.
Olsberg. vernetzt…..Immer wieder passieren unvorhergesehene, kleinere oder notbedingte Ereignisse, in denen vorwiegend Seniorinnen und Senioren umgehend auf eine Hilfeleistung angewiesen sind. In diesem Zusammenhang entstand die Idee, eine WhatsApp-Gruppe für Spontanhilfe einzurichten. Sie können damit nachbarschaftlich auf kurzem Weg spontan einmalige kleine Hilfe anfordern oder leisten. Weitere Informationen finden Sie in der Beilage.
Seniorenkontaktstelle Ruth Niklaus
Für die Urnenabstimmung ist die Gemeindekanzlei am Sonntag, 9. Februar 2025 von 09.30 – 10.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie diese Urnenöffnungszeit! Weitere Hinweise finden Sie auf dem Stimmcouvert. Speziell für die briefliche Stimmabgabe sind gewisse Richtlinien zu beachten, damit die Stimmabgabe gültig ist. Wichtig ist, dass der Stimmrechtsausweis unterzeichnet, die Stimm- und Wahlzettel im dafür vorgesehenen Couvert verpackt und dieses verschlossen ist.
Die Gemeindekanzlei
Immer wieder gibt es schwierige Situationen zwischen Hunden, Hundebesitzern und Nicht-Hundehaltern. Der untenstehende Hunde-Knigge aus der Zeitschrift TierWelt gibt gute Tipps und Tricks für ein unbeschwertes Zusammenleben.
Untenstehend finden Sie die Wegleitung zu den Kanal-TV Aufnahmen auf privaten Grundstücken sowie ein kurzes Video des VSA (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute).
Die Gemeindekanzlei
Das Angebot des Ruftaxis ist beliebt und wird weiterhin bestehen bleiben. Jedoch verändert sich der Ablauf folgendermassen:
Ab sofort werden keine Taxigutscheine mehr abgegeben. Die Gutscheine von AR Taxi behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen Abgabe der Quittung des Taxiunternehmens werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet.
Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.
Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.
Weitere Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten finden Sie in den untenstehenden Flyern. Diese Flyer werden zusätzlich in alle Haushalte verteilt.
Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten