Gemeinde Olsberg

 

Online-Schalter

Abmeldung / Wezug

Persönliche (oder durch Vertreter wie z.B. Ehepartner) Vorsprache oder online Abmeldung  erforderlich

Abmeldung über das Smart Service Portal möglich

Vorweisen der Meldebestätigung oder eines Reiseausweises 

Bekanntgabe von Wegzugsdatum und Ort 

Abgabe des Heimatscheins (Schweizer) durch Einwohnerkontrolle

Wegzug ins Ausland:
Bitte informieren Sie sich rund 2 Monate vor Abmeldung bei den Einwohnerdiensten über Ihr weiteres Vorgehen.

Adressauskunft

Gemäss Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) dürfen die Einwohnerdienste Daten an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Die Adressauskunft kann über das Smart Service Portal beantragt werden.

AHV-Zweigstelle

Information und Beratung zu:

  • AHV-Beiträge und AHV-Leistungen
  • Invalidenversicherung
  • Ergänzungsleistungen
  • Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung
  • Individuelle Prämienverbilligung
  • Familienausgleichskasse
     

Die AHV-Zweigstelle Olsberg ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Aargau. Die Zweigstelle ist Ihre direkte Anlaufstelle. Formulare und Merkblätter finden Sie im Internet unter www.sva-ag.ch, oder können direkt bei uns bezogen werden.

 

Ambrosia / Neophyten

Neophyten

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. Die Säcke können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Säcke dürfen nicht in den öffentlichen Containern deponiert werden, sondern müssen beim Werkhof abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Flyern und dem Merkblatt (s. unten),

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten

 

Ambrosia

Seit ein paar Jahren breitet sich die Problempflanze Ambrosia in der Schweiz aus. Der Blütenstaub kann starke Allergien auslösen. Bei weiterer Verbreitung besteht eine grosse Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung. Seit dem 1. Juli 2006 müssen Standorte dieser Pflanzen gemeldet und die Pflanzen vernichtet werden.

Meldung und Bekämpfung ist obligatorisch

  • Allergiker sollten den Pflanzen fern bleiben
  • Pflanzen ausreissen, bevor sie blühen, unbedingt aber vor der Samenbildung
  • Beim Ausreissen Handschuhe und während der Blütenzeit Staubmaske tragen
  • Mit der Wurzel ausreissen, nicht nur abschneiden
  • Pflanzen mit dem Hauskehricht entsorgen, nicht in die Grünabfuhr oder auf den Kompost geben
  • Vorkommen bei der Gemeindeverwaltung melden
  • Den Garten, besonders im Bereich, wo Vogelfutter gestreut wird, regelmässig kontrollieren

 

Anmeldung / Zuzug

Die persönliche oder online Anmeldung muss innert 14 Tagen nach Zuzug erfolgen.

Eine Anmeldung über das Smart Service Portal ist ebenfalls möglich.

Schweizer Staatsbürger

  • Heimatschein
  • Familienauweis/Eheschein bei Verheirateten oder Familien
  • Krankenkassenversicherungsausweis
  • Miet- oder Kaufvertrag

EU/EFTA Staatsangehörige

  • gültiger Pass oder Personalausweis
  • Original Ausländerausweis
  • Familienausweis/Eheschein bei Verheirateten oder Familien
  • Krankenversicherungsausweis
  • Miet- oder Kaufvertrag

Drittstaatsangehörige / Nicht EU/EFAT Staatsangehörige

  • gültiger Pass
  • Original Ausländerausweis
  • Familienausweis oder Eheschein bei Verheirateten oder Familien
  • Krankenversicherungsausweis
  • Miet- oder Kaufvertrag
  • Nicht EU/EFTA-Staatsbürger müssen bei einem Kantonswechsel schriftlich das Einverständnis beim Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau erwerben.

"Aktion Eingeladen" des Kantons Aargau

  • Mit der Aktion Eingeladen heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.

 

Antennengenossenschaft AGO

Präsident AGO: Fritz Kopp (Tel. 061 841 18 06)

Informationen zum Verbundnetz der GGA finden Sie unter:
www.gga-pratteln.ch

Arbeitslosigkeit / Arbeitsamt RAV

Die Arbeitslosigkeit muss nicht mehr bei der Wohngemeinde an angemeldet werden. Wenden Sie sich bitte direkt an das RAV Rheinfelden. Die antragstellende Person ist verpflichtet, sich mit der Anmeldung des Arbeitsamtes innerhalb der nächsten Tage oder spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim RAV zu melden. Die Anmeldung beim RAV dauert ca. ¾ Stunden.
Das Nichteinhalten dieser Frist kann einen Verlust von Taggeldern zur Folge haben.
Zur Anmeldung der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt muss zwingend ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.ag.ch/ravrheinfelden 

 

ask- Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf
Ausländerausweise - Verlängerung / Verfallsanzeige

Vor dem Ablauf des Ausländerausweises erhalten Sie automatisch die Verfallsanzeige. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben innert Monatsfrist mit einer Kopie des gültigen Passes bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden. Die Einwohnerdienste leiten die Unterlagen an das Amt für Migration und in Integration in Aarau weiter.

Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Olsberg BNO
Bau- und Nutzungsordnung Gemeinde Olsberg BNO Gebührenreglement
Baugesuch einreichen / Baueingabe

Baueingabe über eBau:
Die Baueingabe und die Bewirtschaftung erfolgt digital über eBau Aargau.
Die Bauherrschaft resp. der/die Projektverfasser/in erfassen das Baugesuch im Online-Schalter mit sämtlichen Unterlagen, Plänen und Nachweisen und laden diese elektronisch hoch.

Zuerst muss eine Registration im Smart Service Portal des Kantons Aargau erfolgen, sofern nicht bereits ein Konto besteht. 
Das Baugesuch wird hier erfasst und eingereicht.
Die Kommunikation zwischen Gesuchstellenden und Gemeinde bzw. Kanton erfolgt grundsätzlich auf digitalem Weg. 

Zusätzlich muss das Gesuchsformular kommunale Brandschutzbewilligung (s. unten) ausgefüllt und eingereicht werden.

Für Baugesuche im vereinfachten Verfahren (§ 61 BauG/§ 50 BauV) muss zusätzlich das untenstehende Gesuchsformular mit den Unterschriften der Parzellenanstösser eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Pläne, welche grösser sind als A3, in zweifacher Ausführung in Papierform eingereicht werden müssen. Die Unterschriften auf den Plänen sind nicht notwendig. Dies wird im eBau unter Punkt 8 "Gesuch senden" mittels generiertem "Unterschriftenblatt" unterschrieben hochgeladen. Bitte laden Sie die Pläne einzeln hoch (kein Gesamtdokument aller Pläne).

Bei Fragen rund um eBau (z.B. Fragen zur Kontoerstellung, Erfassung des Gesuchs in eBau etc.) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Solaranlagen: Ab dem 1. Mai 2014 sind Solaranlagen (Thermische und elektrische) unter gewissen Voraussetzungen bewilligungsfrei. Das notwendige Formular und Angaben dazu finden Sie hier.

 

Folgende Links und Dokumente sind für eine korrekte Baueingabe zusätzlich zu beachten: 

Die rechtlichen Grundlagen, welche beim Baubewilligungsverfahren zu beachten sind, finden Sie hier.
Die Erläuterungen zum Bau- und Nutzungsrecht des Kantons Aargau (BNR) finden Sie hier.

Informationen und Formulare zu Schutzräumen und zur Ersatzabgabe
Informationen und Formulare für Nachweis der energetischen Massnahmen
Radon

Formular AGV – Hochwasserschutznachweis / Selbstdeklaration
Anmeldung Bauversicherung
Merkblatt Hochwasserschutz

Karten des Bundes (Geografisches Informationssystem)
Karten des Kantons (Geografisches Informationssystem)

Bauzonenplan
Beglaubigungen

Beglaubigungen können durch die Gemeindeschreiberin vorgenommen werden.
Weitere Beglaubigungspersonen finden Sie im Register der Urkundspersonen.

Behindertenfahrdienst Rheinfelden
Benützungsordnung Pausenplatz
Berufsbeistandsschaft
Bestattungs- und Friedhofreglement
Betreibungsamt

Das Betreibungsamt Kaiseraugst ist auch für Olsberg zuständig.

Der Betreibungsregisterauszug kann über das Smart Service Portal oder über das Betreibungsamt Kaiseraugst - Olsberg bestellt werden.

bfu Kinderpost - OUUPS!

Die BFU - Beratungsstelle für Unfallverhütung unterstützt Eltern dabei, ihr Kind vor Unfällen zu beschützen. Unter folgendem link können Sie die bfu-Kinderpost OUUPS! kostenlos bestellen.

Brunnenmeister

Felix Bürgi: Tel. 061 841 27 92
Stellvertreter Peter Reuter (Werkhof): Tel. 061 841 10 31

 

Chlosterwald

Seit Herbst 2003 gibt es in Olsberg eine Alternative zur konventionellen Bestattung. Die Asche des Verstorbenen kann bei einem selber gewählten Baum beigesetzt werden.
Die Idee der naturnahen Bestattung ist nicht neu. Es ist bekannt, dass Seeleute schon seit langer Zeit die Asche auf dem Meer ausstreuen.
Mit der naturnahen Bestattung im Chlosterwald werden vor allem Menschen angesprochen, welche ihre letzte Ruhestätte in der Natur – in einem Stück naturbelassenen Wald – sehen und welche die Vielfalt der Bäume schätzen.
Sehr wichtig ist die individuelle Betreuung. Die Gemeindeschreiberin, Christine Leuenberger, freut sich, Sie persönlich zu beraten.

Christkatholische Kirchgemeinde
Datensperre

Gemäss IDAG § 16 kann jede Person verlangen, dass die sie betreffenden Personendaten nicht an private Dritte weitergegeben werden. Dies gilt ausschliesslich für private Dritte die kein rechtliches Interesse nachweisen können. Der Antrag zur Sperrung der Daten kann mündlich oder schriftlich an die Einwohnerdienste erfolgen. 

Die Datensperre kann auch über das Smart Service Portal beantragt werden.

Einbürgerung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Wir geben Ihnen Auskunft über die erforderlichen Dokumente sowie das Ihrer Situation angepasste Verfahren (erleichterte oder ordentliche Einbürgerung). Weitere Informationen finden Sie unter untenstehendem link.

Elektra Olsberg - Elektragenossenschaft

Präsident Elektra: Michael Schweizer
Tel. 061 841 02 95 oder 079 358 22 45
E-Mail: m.schweizer@robert-schweizer.ch

Für Fragen bezüglich Stromrechnungen, Umzügen oder Ablesung wenden Sie sich bitte direkt an:
AEW Energie AG
Frau Rachel Singh
062 834 22 22

kundenservice@aew.ch

Elektronische Steuererklärung Easy Tax

Füllen Sie Ihre Steuererklärung mit dem Gratisprogramm EasyTax aus. Das Programm kann unter untenstehendem link heruntergeladen werden.

Energieberatung

Energieberatung Unteres Fricktal:
Die Energieberatung Unteres Fricktal berät Sie kostenlos zu allen Fragen zum Thema Energie (Energiesparen, Kauf von Haushalts- und Bürogeräten, Heizungen, Hausbau, Sanierungen, Nutzung von Sonnenengergie etc.).

Energieberatung Unteres Fricktal
Marktgasse 10
4310 Rheinfelden
Tel. 061 833 11 96

energieberatungAARGAU:
Die energieberatungAARGAU informiert zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie.Diese Dienstleistung des Kantons Aargau, telefonisch oder per E-Mail, ist kostenlos. Ansprechstelle für weiterführende Beratungen ist ebenfalls die energieberatungAARGAU.

energieberatungAARGAU
Entfelderstrasse 55
5001 Aarau
Tel. 062 835 45 40
energieberatung@ag.ch

 

 

Entsorgung / GAF

Die Gemeinde Olsberg ist dem Gemeindeverband für Abfallbeseitigung Unteres Fricktal (GAF) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter untenstehendem link.

Abfallvignetten und Plastiksammelsäcke sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Der Sammeltag für die Grüngutentsorgung ist jeweils am Freitag.

Die Standorte für die Entsorgung  und die Entsorgungstermine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Bitte beachten Sie, dass das Entsorgen von Abfällen von 12.00 - 13.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist. Die Anwohner danken Ihren für die Rücksichtnahme!

Für die Kadaverbeseitigung ist der Wasenmeister, Peter Reuter, Werkhof (Tel. 061 841 10 31) zuständig.

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis enthält die gesetzlichen Erben und wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Das Erbenverzeichnis kann über das Smart Service Portal bestellt werden.

Fachstelle für persönliche Beratung
Fehlende Stimm- und Wahlunterlagen anfordern

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie die fehlenden Unterlagen über das Smart Service Portal nachbestellen.

Feuerbrand

Der Feuerbrand ist eine sehr gefährliche, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Er ist für Mensch und Tier ungefährlich, kann aber bei starkem Befall einen Baum in einigen Wochen abtöten. Wir bitten Sie, Ihre Gärten von Juni bis Ende August regelmässig zu kontrollieren. Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (Äpfel, Birnen, Quitte) und einige Zier- und Wildpflanzen (alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere). Symptome von Feuerbrand sind: Blätter verfärben sich vom Stiel her braun, Triebe sind U-förmig abgebogen, Blätter werden nesterweise braun und ledrig.
Falls Sie an einer Pflanze einen Feuerbrandverdacht feststellen, bitten wir Sie, absterbende Pflanzenteile nicht zu berühren - es besteht grosse Verschleppungsgefahr - sondern unverzüglich der Gemeindeverwaltung (Tel. 061 841 13 63) zu melden. Der Feuerbrandkontrolleur, Peter Reuter, Werkhof (Tel. 061 841 10 31) wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen einleiten. 

Feuerschauer, Kaminfeger, Rauchgaskontrolle

Für die Feuerungskontolle hat die Gemeinde Olsberg Hugo Wiederkehr, Möhlin beauftragt.

 

Formular Antrag für Gemeindebeitrag KiBeG - Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung
Forstamt / Gemeindeförsterin

Astrid Schwyter, Rickenbach

Tel. 076 260 18 48

wald@olsberg.ch

Fundbüro / Easyfind

Haben Sie etwas verloren?
Auf Easyfind finden Sie alle Gegenstände, die in den letzten vier Wochen in der Schweiz gefunden und in Olsberg abgegeben wurden.
Ausserdem besteht die Möglichkeit eine Verlustmeldung zu generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichenen wird.

Geburt

Geburten werden vom zuständigen Zivilstandsamt registriert und diese übermitteln die Geburtsmeldung automatisch an die Einwohnerdienste.
Bitte teilen Sie uns die Angaben zu Krankenkasse und Konfession Ihres Kindes mit.

 

Gemeindeordnung
Gemeindesaal

Der Gemeindesaal befindet sich im Gemeindehaus und kann von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie ortsansässigen Vereinen gemietet werden. Für Terminanfragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekanzlei.

Der Saal hat eine Grösse von ca. 15 x 7 m, verfügt über 18 Tische und 104 Stühle, eine Bühne sowie eine gut eingerichtete Küche und genügend Sanitäranlagen.

Gemeindesaal
Gemeindesaal

 

Küche
Küche
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) und Bauverordnung (BauV) des Kantons Aargau

Hier finden Sie das Baugesetz und die Bauverordnung des Kantons Aargau.

Grundbuchamt

Das für Olsberg zuständige Grundbuchamt befindet sich in Laufenburg.

 

Heimatausweis

Für die Begründung eines Nebenwohnsitzes, wird eine Abschrift, der am Hauptwohnsitz hinterlegten Dokumente benötigt. Mit dieser Abschrift, dem sogenannten Heimatausweis, kann der Nebenwohnsitz (Wochenaufenhalt) in der Nebenwohnsitzgemeinde registriert werden. Dieses Dokument kann bei den Einwohnerdiensten unter Angabe der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts und der Nebenwohnsitzadresse bestellt werden. Die Gebühr beträgt CHF 20.-.

Ausserdem ist es möglich dieses Dokument über das Smart Service Portal zu bestellen.

 

 

Heimatschein

Der Heimatschein wird vom Regionalen Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellt. Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des Schweizers bzw. der Schweizerin im Inland. Jede/r mündige Schweizer/in hat Anspruch auf einen Heimatschein. 

Neu werden im Kanton Aargau bei Volljährigkeit und Zivilstands- sowie Namensänderungen keine neuen Heimatscheine mehr bestellt. Bereits bestehende aktuelle Heimatscheine werden weiterhin bei der Gemeindekanzlei deponiert.

 

Heirat / Eingetragene Partnerschaft

Die Heirat resp. Eingetragene Partnerschaft wird durch das zuständige Zivilstandsamt registriert und automatisch den Einwohnerdiensten gemeldet. Anschliessend bestellen wir für Sie  beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes neue Heimatscheine. Wir werden die Meldebestätigungen für den Hauptwohnsitz anpassen und Ihnen zustellen. Die Gebühren für die Heimatscheine werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

Hundekontrolle

Der Einwohnerdienst führt die Hundekontrolle. 

Ersthundebesitzer müssen sich von den Einwohnerdiensten als Hundehalter in AMICUS registrieren lassen und erhalten dadurch ihre Personen-ID für das Login. Die Personen-ID kann direkt am Schalter oder über das Smart Service Portal beantragt werden.

Welpen müssen spätestens mit drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten und bei den Einwohnerdiensten mittels Hundeausweis angemeldet werden.

Die Hundetaxe in Höhe von CHF 120.-/Hund wird den Hundebesitzern jährlich im Mai in Rechnung gestellt. 

Im kantonalen Hundegesetz ist einheitlich geregelt, dass Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebiet sowie entlang von Strassen und Wegen aufgenommen werden muss. Bei Missachtung dieser Pflicht, kann eine Ordnungsbusse von Fr. 100.00 ausgesprochen werden.

Während der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. April bis um 31. Juli gilt im ganzen Kanton Aargau eine generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand (§ 21 Jagdverordnung). Ausserdem ist während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober das Betreten von Äckern und Wiesen verboten.


Weitere Informationen zur Hundehaltung:

Identitätskarte

Die Identitätskarte wird bei den Einwohnerdiensten beantragt. Das Antragsformular muss unterzeichnet werden,  daher ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person).

Bei der Antragsstellung mitzubringen ist ein ein aktuelles und den Normen entsprechendes Passfoto (s. Fotomustertafel im untenstehenden link) und die abgelaufene Identitätskarte. 
Die neue ID-Karte wird Ihnen innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen nach Antragstellung zugestellt.

Den Verlust einer Identitätskarte melden Sie einer Schweizer Polizeistelle. Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.

Gebühren für Erwachsene: CHF 70.00 / Gültigkeit:10 Jahre
Gebühren für Minderjährige: CHF 35.00 / Gültigkeit: 5 Jahre

Insieme Bezirk Rheinfelden
Jagd

Jagdaufseher: Daniel Gerber (Tel. 079 215 72 30)

Jagdaufseher Stv.: Boris Brunner (Tel. 079 345 04 14)

Kabelfernsehen/ - anschluss
KiBeG - Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung

Informationen zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung finden Sie untensthehend. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

Kinderbetreuung Schweiz

Sie suchen eine gute Betreuung für Ihr Kind?

Auf www.kinderbetreuung-schweiz.ch finden Sie die Angebote im Ort und der Region.

Krankenkassen-Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge
für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Alle Informationen dazu finden Sie im untenstehenden link.

Kulturfonds

Der Kultur- und Freizeitfonds unterstützt nicht-kommerzielle Anlässe und Aktivitäten und bereichert damit das Dorfleben. Der Fonds fördert die Vielfalt im Bereich Kultur- und Freizeitaktivitäten.
Die im Fonds bereitgestellten Mittel stehen in der Regel nur Vereinen, Initianten und Bewohnern aus Olsberg zur Verfügung; über Ausnahmen entscheidet der Gemeinderat. Es werden Projekte unterstützt, die innerhalb der Gemeinde Olsberg stattfinden und für alle Einwohner zugänglich sind. 

Alle weiteren Rahmenbedingen entnehmen Sie den Statuten.

Kulturlandplan
Leumundzeugnis bestellen

Das Leumundszeugnis bescheinigt, welchen Leumund eine Person besitzt. Ein guter Leumund kann bescheinigt werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen nachkommt. Das Leumundzeugnis kann über das Smart Service Portal beantragt werden.

Meldebestätigung

Diese Bestätigung wird jedem Neuzuzüger als Quittung für den deponierten Heimatschein (Hauptwohnsitz) oder Heimatausweis (Nebenwohnsitz) zugestellt. Ebenfalls wird dieser bei Erreichen der Volljährigkeit zugestellt.

Bei folgenden Änderungen erhalten Sie eine neue Meldebestätigung:

  • Heirat
  • Verwitwung
  • Scheidung
  • Adressänderung
  • Namensänderung


Bei einem allfälligen Wegzug ist dieser Ausweis dem Einwohner- und Kundendienst gegen Herausgabe der Schriften abzugeben.

Merbklatt Stromausfall, Strommangellage, Blackout

Untenstehend finden Sie das Merkblatt für die Bevölkerung zum Thema Stromausfall, Strommangellage und Blackout.

Merkblatt Werterhaltung der privaten Abwasserleitung
Merkblatt zur Liegenschaftsentwässerung

Kanalisation und Abwasserreinigungsanlagen schlucken vieles... aber nicht alles!
Weitere Informationen dazu finden Sie in den untenstehenden Merkblättern.

Mieterwechsel (Vermieter und Logisgeber)

Gemäss Gesetz über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen (Register- und Meldegesetz, RMG) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet den Ein-, Um- und Wegzug ihrer Mieter den Einwohnerdiensten mitzuteilen.

 

Militärdienstverschiebung

Können Sie aus beruflichen oder privaten Gründen Ihren bevorstehenden Militärdienst nicht leisten? Reichen Sie spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung ein Dienstverschiebungsgesuch ein.

Sie finden alle weiteren Informationen unter untenstehendem link.

Militärische Aufgebote (WK / RS)

Die Aufgebotsplakate finden  Sie im Schaukasten der Gemeindeverwaltung oder unter untenstehendem link.

Militärische Meldepflicht

Bei Um- und Zuzug senden Sie  bitte Ihr Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse ein: DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB), Kreiskommando, Personelles, Rohrerstrasse 7, Postfach, 5001 Aarau

Telefon: 062 835 31 10

E-Mail:  kreiskdo.amb@ag.ch

 

Mütter- und Väterberatungsstelle

Die Mütter- und Väterberatung setzt sich ein für die Förderung der Gesundheit und Prävention bei Säuglingen, Kleinkindern und ihren Eltern.

Alle Infos finden Sie auf der Homepage der Mütter- und Väterberatrung des Bezirks Rheinfelden oder über den untenstehenden QR-Code.

Oekumenische Paarberatung
ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, muss sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen sind die wichtigsten, geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten.

Pass

Der Pass muss direkt über das Ausweiszentrum Aargau in Aarau bezogen werden. Informationen zum Pass sowie über die Beantragung finden Sie im untenstehenden Merkblatt und im link.

 

Pro Infirmis

Pro Infirmis Brugg
Storchengasse 15
5200 Brugg

Tel: 058 775 11 00
E-Mail: brugg@proinfirmis.ch 

Pro Infirmis setzt sich ein für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. 
Als grösste Fachorganisation der Schweiz erbringt Pro Infirmis vielseitige Dienstleistungen für Betroffene und deren Angehörige.

  • Information
    Erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung
  • Sozialberatung
    Beratung in allen Lebensbereichen wie Arbeit, Sozialversicherungen, 
    Finanzen, Wohnen, Beziehungs- und Ablösungsfragen, Unterstützung zur Selbständigkeit
  • Assistenzberatung
    Beratung bei der Organisation persönlicher Assistenz
    Administrative Unterstützung
    Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
  • Begleitetes Wohnen
    Unterstützung beim selbständigen Wohnen für Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung
Pro Juventute
Pro Senectutue
Reformierte Kirchgemeinde
Reglement Abwasser
Reglement Chlosterwald
Reglement Gemeindesaal
Reglement KiBeG - Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement Regionalpolizei Unteres Fricktal
Reglement Strassen
Reglement Wasser
Reglement Wassergebühren
Rentenanmeldungen (AHV/IV/EL etc.)

Sämtliche Formulare der Sozialversicherungsanstalt können auf der Gemeindezweigstelle SVA bezogen werden.
Für Fragen zu den jeweiligen Formularen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ebenso können sämtliche Formulare und Merkblätter online  bezogen und ausgefüllt werden (s. untenstehenden link).

Robidog

In Olsberg gibt es diverse Standorte von Robidog-Abfalleimern. Hundekot kann in dafür vorgesehenen Säckli im Robidog entsorgt werden.
Hundehalter sind gemäss Polizeireglement §13 Abs. 4 verpflichtet den Hundkot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.
Es ist untersagt, den Hundekot in den Robidog-Säckli am Strassenrand abzulegen.

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Ruftaxi

Neu werden keine Taxigutscheine mehr ausgegeben. 
Gegen Quittung werden pro Fahrt max. CHF 20.- vergütet. Das Taxiunternehmen ist frei wählbar.
Die Taxigutscheine von AR-Taxi behalten ihre Gültigkeit.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem untenstehenden Flyer.

Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft

Die Scheidung resp.  Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wird uns durch das zuständige Zivilstandsamt registriert und automatisch den Einwohnerdiensten gemeldet. Anschliessend bestellen wir für Sie  beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes neue Heimatscheine. Wir werden die Meldebestätigungen für den Hauptwohnsitz anpassen und Ihnen die neuen Ausweise zustellen. Die Gebühren für die Heimatscheine werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

Schiesspflicht

Sie können Ihre Schiesspflicht von April bis zum 31. August bei jedem Schiessverein erfüllen. Die Schiessdaten und Schiesszeiten finden Sie hier.

Departement Gesundheit und Soziales
Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Kreiskommando & Waffenplatz
Rohrerstrasse 7
Postfach
5001 Aarau
Telefon: 062 835 31 10
E-Mail:  kreiskommando@ag.ch

 

Schützenhaus

Das Schützenhaus befindet sich an der Hagachermatt am Ortseingang von Giebenach kommend. Für Terminanfragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekanzlei.


Das Schützenhaus kann von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie ortsansässigen Vereinen gemietet werden.
Es bietet Platz bis zu 24 Personen und verfügt über eine gut ausgerüstete Küche sowie Sanitäranlagen.

Schützenhaus

 

Schützenhaus

 

Schützenhaus

 

Schützenhaus

 

 

Schwefelbrunnen

Im Jahr 2006 wurde das Wasser des Schwefelbrunnens analysiert. Den Untersuchungsbericht finden Sie untenstehend.

Smart Service Portal

Das Smart Service Portal ist eine digitales, modernes und kundenzentriertes Service- und Dienstleistungsportal. Es ermöglicht der Aargauer Bevölkerung, zeit- und ortsunabhängig Verwaltungsleistungen zu bestellen und verwalten. Alle weiteren Information dazu finden Sie unter dem untenstehenden link.

Spartageskarte Gemeinde

Die neue Spartageskarte Gemeinde ist ab dem 11.12.2023 für Reisen ab dem 1. Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Es handelt sich dabei um ein kontingentiertes Angebot, welches exklusiv bei den Gemeinden erhältlich ist und die bisherige Tageskarte Gemeinde ersetzt. Preise, Verfügbarkeiten und weitere Infos finden Sie unter untenstehendem link.

Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg
Steuerkonto

Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Alle weiteren Informationen finden Sie über den untenstehenden link.

Steuern

Elektronische Fristerstreckung

Die Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis am 31. März und für selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.

Die Fristerstreckung kann auch über das Smart Service Portal beantragt werden.

 

Bestätigung über bezahlte Steuern

Die Bestätigung über bezahlte Steuern kann über das Smart Service Portal beantragt werden.

 

Ratenzahlung vereinbaren

Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse können für Steuerbeträge Ratenzahlungen bewilligt werden. Die Ratenzahlungen sind so festzusetzen, dass Rückstände in absehbarer Zeit aufgeholt werden und nicht noch mehr Steuerschulden auflaufen. 
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung kann über das Smart Service Portal beantragt werden.

 

 

 

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug wird direkt beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bestellt.
 

Thomyhütte

Die Thomyhütte befindet sich an der Gerbelgasse im Forst Olsberg und ist im Besitz der Ortsbürgergemeinde. 


Sie kann von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie ortsansässigen Behörden und Vereinen gemietet werden.
 Für Terminanfragen wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekanzlei.

 

Thomyhütte

Todesfall / Bestattung

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Für weitere Informationen steht Ihnen das untenstehende Merbklatt zur Verfügung oder wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.

 

Umzug innerhalb Olsberg

Der Umzug innerhalb von Olsberg muss innert 14 Tagen der Einwohnerdiensten schriftlich, mündlich oder per eUmzug mitgeteilt werden. Der Umzug innerhalb Olsberg kann auch über das Smart Service Portal gemeldet werden.

Damit der Umzug registriert werden kann, benötigt es folgende Angaben:

  • genaue neue Wohnadresse
  • Umzugsdatum
  • Bezeichnung der Wohnung (z.B. 1. Stock/ rechts)
Verbennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien
Waffenerwerbsscheine

Für den Erwerb eines Waffenerwerbsscheins muss das entsprechende Gesuch ausgefüllt und mit den entsprechenden Beilagen beim Polizeikommando des Kantons Aargau eingereicht werden. Das Gesuchsformular und weitere Informationen finden Sie unter dem untenstehenden link. 

 

Wahlfähigkeitsausweis bestellen

Mit dem Wahlfähigkeitsausweis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist.
Der Wahlfähigkeitsausweis kann bei den Einwohnerdiensten oder über das Smart Service Portal beantragt werden. Der Wahlfähigkeitsausweis ist gebührenfrei.

Wasenmeister

Für die Kadaverbeseitigung ist der Wasenmeister, Peter Reuter, Werkhof (Tel. 061 841 10 31) zuständig.

Wehrpflichtersatzabgabe

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung resp. Veranlagung oder Antrag auf Rückerstattung einer bezahlten Wehrpflichtersatzabgabe wenden Sie  sich an:


DGS Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (ABM)
Wehrpflichtersatzverwaltung
Rohrerstrasse 7
Postfach
5001 Aarau
Telefon: 062 835 31 20
E-Mail: wehrpflicht.amb@ag.ch

 

Wohnsitzbescheinigung

Die Einwohnerkontrolle bescheinigt mit der Haupt- oder Nebenwohnsitzbescheinigung den registrierten Wohnsitz einer Person.
Die Gebühren betragen CHF 20.-. Das Dokument kann bei den Einwohnerdiensten bestellt werden.

Ausserdem kann das Dokument über das Smart Service Portal bestellt werden.

 

Zivilstandsamt

Das für Olsberg zuständige Zivilstandsamt befindet sich in Rheinfelden. 

 

Olsberg

Gemeindeverwaltung
Chillweg 6
4305 Olsberg

061 841 13 63

Kontoverbindung: IBAN CH46 0900 0000 4001 0773 1

 

Öffnungszeiten Schalter

Dienstag
09.00 - 11.30 und 16.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 09.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Freitag
09.00 - 11.00 und 14.00 - 16.30 Uhr

Mittwochnachmittag
geschlossen